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Was ist rechtliche Betreuung?

Rechtliche Betreuung dient der Unterstützung und dem Schutz erwachsener Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen Einschränkung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) eigenständig regeln können. Jeder kann durch einen tragischen Unfall, eine schwere Krankheit oder im Alter in eine solche
Situation geraten. In diesem Fall stellt das Gericht einen rechtlichen Betreuer zur Seite. Diese unterstützen die betroffenen Menschen, zum Beispiel bei der Regelung der Finanzen, beim Umgang mit Behörden, bei der Organisation von sozialen oder
pflegerischen Diensten, bei der Ermöglichung oder Sicherstellung medizinischer Behandlungen.

Dabei steht die Selbstbestimmung der Klienten im Fokus. Rechtliche Betreuung versteht sich als Unterstützungsprozess und Hilfe zur Teilhabe. Seit dem 01.01.2023 hat der Gesetzgeber das Betreuungsrecht zuletzt umfänglich reformiert. Es passt sich den menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) an und rückt die Selbstbestimmung und die Wünsche von Menschen noch stärker in den Mittelpunkt. Der rechtliche Betreuer hat sich daher bei seiner Arbeit an den Wünschen als auch den mutmaßlichen Wünschen des Klienten zu orientieren. Weiterhin bedarf es für die berufsmäßige Tätigkeit eines Zulassungs- und Registrierungsverfahren für die ein Sachkundenachweis erforderlich ist. Bei der Führung einer rechtlichen Betreuung im Ehrenamt muss nun ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis vorgelegt werden.

Die Tätigkeit des rechtlichen Betreuers ist über die vom Gericht festgelegten Aufgabenbereiche definiert, die für den jeweiligen Klienten erforderlich sind. Da die Wünsche der betreuten Menschen nach § 1821 BGB maßgebend sind, werden Handlungen des Betreuers immer mit dem Wunsch des Klienten getroffen. Nur im Ausnahmefall, zum Beispiel bei einer erheblichen Selbstgefährdung, dürfen Betreuer stellvertretend für Ihre Klient entscheiden.

Wer sich nicht rechtzeitig kümmert, hat zunächst niemanden, der seine Angelegenheiten im Falle eines Falles rechtsverbindlich regeln darf. Einzige Ausnahme ist das gegenseitige, auf kurze Zeit angelegte automatische Vertretungsrecht von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge (Ehegattennotvertretungsrecht). Jeder Mensch kann allerdings durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung Vorkehrung treffen. Der Vorteil einer Betreuungsverfügung ist, dass sie erst im Bedarfsfall und nach richterlicher Entscheidung gültig ist. So kann Missbrauch vorgebeugt werden. Das Gericht bestellt den Betreuer unter Berücksichtigung der Verfügung. Betreuer unterliegen zudem der gerichtlichen Kontrolle.

Sie planen, organisieren und koordinieren komplexe Prozesse und müssen in Situationen großer Not auch sensible Entscheidungen über Eingriffe in die Freiheitsrechte treffen. Die Ausübung einer rechtlichen Betreuung setzt daher umfangreiche Fachkompetenzen voraus. Dabei geht es nicht nur um einschlägiges Wissen, wie etwa des Betreuungs- oder Sozialrechts, der Psychologie oder Sozialpsychiatrie, sondern auch darum, die Betreuungsführung professionell zu gestalten. Professionalität ist die Grundlage für qualitativ abgesichertes Handeln in der betreuungsrechtsrechtlichen Praxis. Die Betreuungsvereine bieten für ehrenamtliche Betreuer zusätzlicher Unterstützungsleistungen, wie etwa eine Beratung und Weiterbildungen an.


Wenn Sie sich über diese Seiten hinaus über rechtliche Betreuung informieren möchten, können Sie sich an die örtlichen Betreuungsvereine, Betreuungsbehörden oder an das zuständige Betreuungsgericht wenden.