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Ehrenamtliche Betreuung

Bei der Bestellung nichtberuflich geführter Betreuungen, die immer noch rund 40 % aller neu angeordneten Betreuerbestellungen ausmachen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Zu den formalen Voraussetzungen für die Eignung dürften zählen:

  • Volljährigkeit; keine eigene Behinderung oder psychische Krankheit, die zu Geschäftsunfähigkeit (§ 104 Nr. 2 BGB) führt;
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (keine Eintragung im Schuldnerverzeichnis);
  • Keine Vorstrafen (die im Führungszeugnis vermerkt wären);
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Amtssprache ist Deutsch).

Das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis sind seit dem 1.1.23 vor der Bestellung der Betreuungsbehörde vorzulegen (§ 21 BtOG).

Außerdem sollte der Betreuer in der Lage sein, den Betreuten regelmäßig zu besuchen.

Weiterhin muss sich der ehrenamtliche rechtliche Betreuer der Kontrollfunktion des Gerichtes bewusst sein und in der Lage sein, den Pflichten gegenüber dem Gericht (Vermögensverzeichnis, Jahresbericht und bei nicht familiär gebundenen Betreuern auch eine Rechnungslegung) nachzukommen.

Dies setzt gewisse Grundfähigkeiten im Umgang mit Schriftstücken amtlicher Natur voraus. Toleranz für abweichendes Verhalten, Respekt vor dem Willen des Betreuten, Belastbarkeit und die Fähigkeit zur Akzeptanz von Kritik werden ebenfalls als wünschenswert angesehen.

Die sächsischen Betreuungsvereine bieten dazu ihre Hilfe und Unterstützung sowie Schulungen zu den einzelnen Bereichen an. Erfahre Sie mehr über unsere Veranstaltungen

Kontakt:

Grit Drummer
Vorstandsvorsitzende

Telefon: 03721/30721
Fax: 03721/273523
Email: vorstand@betreuungsvereine-sachsen.de

Adresse:
Landesverband der Betreuungsvereine Sachsen
Fetscherstraße 72
01307 Dresden

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