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Die rechtliche Betreuung wird eingerichtet, wenn eine volljährige Person ihre Angelegenheiten wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst regeln kann. Ein Betreuer wird vom Gericht bestellt, um in festgelegten Bereichen wie Gesundheit oder Finanzen zu helfen.
Die Selbstbestimmung bleibt dabei so weit wie möglich erhalten. Betreuung wird nur angeordnet, wenn keine anderen Hilfen ausreichen, und kann angepasst oder aufgehoben werden.